Betäubungsmittelgesetz (BtMG) | San Andreas

Aktualisiert am 9. Mai 2022

§1 Definition

Abs. 1 Betäubungsmittel sind psychotrope Stoffe deren Zubereitungen illegal ist.

Abs. 2 Durch den Kontakt oder die Einnahme dieser Stoffe oder Zubereitungen werden bei der betreffenden Person bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkungen hervorgerufen.

Abs. 3 Diese Stoffe und Zubereitungen können eine physische, sowie psychische Abhängigkeit hervorrufen

 

§1a Illegale Substanzen

Illegale Substanzen sind:

  1. jegliche Marihuana Sorten (über dem Eigenbedarf)
  2. Kokain
  3. Magic Mushrooms
  4. Meth
  5. LSD

 

§2 Anbau oder Herstellung von Betäubungsmitteln

Abs. 1 Der Anbau oder die Herstellung illegaler Substanzen ist ohne die nötige Lizenz strafbar.

Abs. 2 Mit der nötigen Cannabis-Lizenz ist die Eintragung in ein öffentliches Register notwendig.

  1. Die Eintragung erfolgt durch Beamte des Department of Justice

 

§3 Drogenbesitz

Abs. 1 Jede Person darf maximal 2 Joints für den Eigenbedarf im Besitz haben.

Abs. 2 Für andere Betäubungsmittel gibt es keinen Eigenbedarf, der Besitz ist somit strafbar.

Abs. 3 Der Besitz von jeglichen illegalen Substanzen (ausgenommen §3 Abs. 1 BtMG), wird mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

 

§4 Drogenhandel

Abs. 1 Wer ohne eine entsprechende Lizenz Betäubungsmittel veräußert macht sich des illegalen Handels strafbar.

Abs. 2 Wer ohne eine entsprechende Lizenz Betäubungsmittel über dem Eigenbedarf erwirbt macht sich des illegalen Handels strafbar.