Betäubungsmittelgesetz (BtMG) | San Andreas
Aktualisiert am 9. Mai 2022
§1 Definition
Abs. 1 Betäubungsmittel sind psychotrope Stoffe deren Zubereitungen illegal ist.
Abs. 2 Durch den Kontakt oder die Einnahme dieser Stoffe oder Zubereitungen werden bei der betreffenden Person bewusstseins- und wahrnehmungsverändernde Wirkungen hervorgerufen.
Abs. 3 Diese Stoffe und Zubereitungen können eine physische, sowie psychische Abhängigkeit hervorrufen
§1a Illegale Substanzen
Illegale Substanzen sind:
- jegliche Marihuana Sorten (über dem Eigenbedarf)
- Kokain
- Magic Mushrooms
- Meth
- LSD
§2 Anbau oder Herstellung von Betäubungsmitteln
Abs. 1 Der Anbau oder die Herstellung illegaler Substanzen ist ohne die nötige Lizenz strafbar.
Abs. 2 Mit der nötigen Cannabis-Lizenz ist die Eintragung in ein öffentliches Register notwendig.
- Die Eintragung erfolgt durch Beamte des Department of Justice
§3 Drogenbesitz
Abs. 1 Jede Person darf maximal 2 Joints für den Eigenbedarf im Besitz haben.
Abs. 2 Für andere Betäubungsmittel gibt es keinen Eigenbedarf, der Besitz ist somit strafbar.
Abs. 3 Der Besitz von jeglichen illegalen Substanzen (ausgenommen §3 Abs. 1 BtMG), wird mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
§4 Drogenhandel
Abs. 1 Wer ohne eine entsprechende Lizenz Betäubungsmittel veräußert macht sich des illegalen Handels strafbar.
Abs. 2 Wer ohne eine entsprechende Lizenz Betäubungsmittel über dem Eigenbedarf erwirbt macht sich des illegalen Handels strafbar.
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